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Wichtige Meldungen zum 1. Halbjahr 2023
03.01.2023

Folgende Meldungen müssen zum Jahreswechsel durchgeführt werden:

 

 

  1. Stichtagsmeldung zum 01.01.2023 (Tierbestand)
  2. Bis zum 14.01.2023: Eingabe TAM Daten für das 2. Halbjahr 2022
  3. Bis zum 14.01.2023: Abgabe der Tierhalterversicherung oder Nullmeldung für das 2. Halbjahr 2022
  4. Bis zum 31.01.2023: Korrektur TAM Daten des 1. Halbjahres 2022 und wenn nötig Maßnahmenplan zum entsprechenden Landkreis (NEU!)
  5. In der QS-Antibiotikadatenbank muss eine Nullmeldung für nicht behandelte Quartale hinterlegt werden. Hier sind alle Produktionsarten (Sauenhaltung, Ferkelaufzucht oder Mast) relevant. Findet dies nicht statt, kann dem Betrieb die Lieferberechtigung im QS-System entzogen werden.
  6. Aktionsplan Kupierverzicht: Die Tierhaltererklärung ist ein Jahr lang gültig und muss zum 01.07.2023 bei dem zustänigen Veterinäramt vorgelegt werden. Die Erhebungen von Schwanz- und Ohrverletzungen müssen halbjährlich in der Risikoanalyse dokumentiert werden.

     

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